Rahmenausschreibung
Turniere im Golfclub Syke e.V.
Für das Golfspiel auf unserer Anlage gelten grundsätzlich die Regeln der R&A Rules Limited (R&A), die Wettspielordnung, Vorgabebestimmungen und Regeln des Deutschen Golfverbandes (DGV), die Spiel- und Platzordnung, die Wettspielordnung sowie die Platzregeln des GC Syke e.V.
Golfspielen soll allen Spaß machen, deshalb sollte es für jeden Golfer eine Selbstverständlichkeit sein, sich entsprechend der Verhaltensrichtlinien zu verhalten, die Rahmenausschreibung zu beachten und die Entscheidungen der Spielleitung und Platzaufsicht zu respektieren und zu befolgen.
Die Sicherheit der sich auf der Anlage befindlichen Personen hat höchste Priorität. Gegenseitige Rücksichtnahme (insbesondere gegenüber Anfängern) und Fairplay sind unverzichtbare Prinzipien des Golfsports.
Um all dies zu gewährleisten, hat der Vorstand des GC Syke e.V. für seine Mitglieder und Gäste folgende Rahmenausschreibung festgelegt, die für sämtliche Turniere auf der Anlage verbindlich gilt, sofern auf sie in der speziellen Ausschreibung Bezug genommen wird:
§ 1 Ausschreibung
1. Die vom Club für die Saison geplanten Wettspiele werden ab dem Meldebeginn in der Albatros-App bei dem entsprechenden Turnier veröffentlicht.
2. Für Einzeleinheiten der Austragung ist eine spezielle Ausschreibung verbindlich, die vor Beginn des Wettspiels an der jeweiligen Informationstafel im Clubhaus angeschlagen ist.
Aus ihr geht insbesondere hervor:
- Bezeichnung und Spielform des Wettspiels
- Spielbedingungen unter Zugrundelegung der offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes und dem DGV-Vorgabensystem
- Art der Vorgabe und Hinweis auf Vorgabenwirksamkeit
- Teilnahmevoraussetzungen und höchste Stammvorgaben der Teilnehmer
- Bekanntgabe der für das Wettspiel zu nutzenden Abschläge
- Höchstzahl der Teilnehmer und Verfahren zur Bestimmung der Teilnehmer bei überzähligen Meldungen
- Ort, Termin, Frist des Wettspiels
- Verbindlicher Meldeschluss, Art und Ort der Meldung
- Nenngeld
- Preise
- Sonderpreise:
- Nearest to the Pin – Es zählt der erste Schlag des Spielers auf der ausgewählten Spielbahn. Der Ball muss auf dem Grün liegen. Die Entfernung zum Lochrand darf gemessen werden, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben.
- Longest Drive – Es zählt der erste Schlag des Spielers auf der ausgewählten Spielbahn. Der Ball muss auf der kurzgemähten Rasenfläche (Fairway-Höhe oder kürzer) liegen.
- Stechen
- Auslosung, Setzen, Zusammenstellung der Spielergruppen. Zur Zusammenstellung der Gruppen ist klar zu stellen, nach welchen Kriterien die Teilnehmer zu Spielergruppen zusammengefasst wurden.
- Spielleitung: Zunächst kann sich die Ausschreibung mit dem allg. Hinweis begnügen, die Spielleitung liegt beim DGV-Mitglied, LGV oder DGV. In der Ausschreibung, durch einen gesonderten Aushang oder auf der aktuellen Startliste muss jedoch vor dem 1. Start des Wettspiels die Spielleitung namentlich benannt werden. Als Ausschuss besteht sie aus mindestens 3 Personen.
Soweit diese Rahmenausschreibung und die Einzelausschreibung kollidieren, geht die Einzelausschreibung dieser Rahmenausschreibung vor.
§ 2 Nennliste und Meldeschluss
1. Anmeldungen können durch Telefon, Fax, E-Mail, Internet, persönlich oder über eine dritte Person im Sekretariat erfolgen.
2. Für Wettspiele im Rahmen von Sponsorenturniere, Kunden- oder Einladungsturnieren kann ein gesondertes Meldeverfahren gelten.
3. Meldungen nach dem offiziellen und in der speziellen Ausschreibung zum Wettspiel festgelegten Meldeschluss, bzw. nach Erreichen der Höchstteilnehmerzahl, werden auf einer Warteliste in der Reihenfolge nach ihrem Eingang verwaltet. Der Spielleitung obliegt es, bei Absagen nach Meldeschluss Personen der Warteliste in das reguläre Teilnehmerfeld aufzunehmen.
§ 3 Meldegebühr
Die Höhe der Meldegebühr wird in der Einzelausschreibung festgelegt. Die Meldegebühr muss am Tag des stattfindenden Wettspiels vor Beginn der Runde im Sekretariat entrichtet werden. Wer sich nicht spätestens bis zum Meldeschluss von der Meldeliste/Warteliste wieder streicht und nach Meldeschluss nicht erscheint, bzw. nach Meldeschluss abmeldet hat ebenfalls die Meldegebühr zu bezahlen.
§ 4 Startliste
1. Nach Meldeschluss wird durch das Sekretariat eine Startliste erstellt, aus der ersichtlich ist: Name und Spielvorgabe aller Bewerber sowie ihre Zusammenstellung in Spielgruppen genaue Startzeiten (Tag und Uhrzeit) sowie Start-Tee für alle Bewerber
2. In Ausnahmefällen kann die Wettspielleitung nach Meldeschluss bis unmittelbar vor Wettspielbeginn noch Bewerber in die Startliste aufnehmen.
3. Die Startliste wir spätestens einen Tag vor dem Wettspiel ausgehängt und veröffentlicht, ausgenommen sind Wettspiele, die am selbigen Tag Meldeschluss haben und auch stattfinden.
4. Ab 28 Personen können Turniere und Gruppen von 2 Abschlägen starten; Kanonenstart wird individuell mit dem Clubmanagement abgesprochen.
5. Wir weisen Sie darauf hin, dass grundsätzlich bei Abschlag von einem bzw. zwei Tee´s diese 30 Minuten, sowie bei Kanonenstart bereits der gespielte Course 60 Minuten vor Beginn gesperrt wird. Ausnahmen / Besonderheiten werden gesondert in der Wochenübersicht unter Bemerkung mitgeteilt.
§ 5 Teilnehmer und Zählkarte
Jeder Teilnehmer an einem Wettspiel (Bewerber) ist verantwortlich für:
- die Beachtung und Einhaltung der Platzregeln des GC Syke, einschließlich der Vorgaben zur Benutzung der Driving Range
- die Einhaltung der Richtzeiten (unangemessene Verzögerung, langsames Spiel, Regel 5.6)
- die Einhaltung der Regeln 4.1 und 4.2, die besagen, dass nur Schläger und Bälle zugelassen sind, die den Bestimmungen der Ausrüstungsregeln entsprechen.
- es besteht Doping Verbot
- die Entrichtung des Nenngelds (Startgeld) vor Beginn des Wettspiels, das auch im Falle der Nichtteilnahme fällig ist, falls die Bewerbung nicht vor Meldeschluss zurückgezogen wurde bzw. nach Meldeschluss nicht erscheint oder nach Meldeschluss abmeldet.
- die Richtigkeit der Eintragungen auf seiner Zählkarte (Vorgabe und Spielergebnis)
- das genaue Einhalten der Startzeit
- die unmittelbare Einreichung seiner Zählkarte
§ 6 Startverspätung / Spielzeit
1. Bei Startverspätung gilt grundsätzlich für alle Wettspiele Regel 5.3 der Golfregeln und Anmerkung.
2. Teilnehmer, die ihre Abschlagszeit um bis zu 5 Minuten verfehlen, werden im Zählspiel mit zwei Strafschlägen, im Lochwettspiel mit Verlust des ersten Loches bestraft. Größere Verspätungen werden mit Disqualifikation bestraft. Der Teilnehmer darf dann nicht mehr am Turnier teilnehmen.
3. Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeit zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind (siehe Scorekarte), mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreitet der erste Spieler die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 5.6 angesehen.
Strafe für Verstoß:
1. Verstoß: 1 Strafschlag
2. Verstoß: Grundstrafe
3. Verstoß: Disqualifikation
Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen von zwei Löchern verzögert, wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.
Hinweis: Unabhängig davon gilt Regel 5.6 weiter: Bei unangemessener Spielverzögerung (z. B. Ballsuchen länger als 3 min.) fallen zusätzliche Strafen an.
§ 7 Zähler
Die Bestimmung des Zählers erfolgt auf der Zählkarte durch Computerausdruck oder durch den Starter.
§ 8 Wettspielleitung
1. Die Wettspielleitung besteht aus mindesten 3 Personen. Sie ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wettspiele.
2. Sie kann im Zuge dieser Aufgabe:
- über die Durchführung, Weiterführung und Annullierung von Wettspielen entscheiden
- Änderungen in der Zusammenstellung von Spielergruppen bis unmittelbar vor Beginn des Wettspiels vornehmen
- alle sonstigen Maßnahmen für einen geregelten Wettspielablauf ergreifen
- auf Grund besonderer Umstände die für allg. Spielbetrieb gültigen Platzregeln korrigieren bzw. ergänzen
3. Die Wettspielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile, die Bewerber durch Unkenntnis dieser Rahmenausschreibung erleiden.
§ 9 Regelentscheidungen durch die Spielleitung
1. Bezüglich Entscheidungen der Spielleitung wird auf Regeln 20 verwiesen. Ihre Entscheidung ist endgültig in dem Sinn, dass der Spieler kein Recht hat, sie anzufechten. Allerdings kann die Spielleitung von sich aus eine (falsche) Entscheidung zurücknehmen, bevor das Wettspiel beendet ist (Regel 20.2d). Die Spielleitung entscheidet im Falle einer Disqualifikation als Gesamtausschuss mit Mehrheit. Die Spielleitung kann Platzrichter bestimmen. Sind Platzrichter bestimmt, ist deren Entscheidung endgültig.
2. Beanstandungen, die Auswirkungen auf Ergebnisse des betreffenden Wettspiels haben können, müssen bis spätestens 20 Minuten, nachdem der letzte Wettspielteilnehmer den Platz verlassen hat, eingebracht werden (Ausgenommen: Beanstandungen nach 20.2e der Golfregeln).
3. Ein Wettspiel gilt als beendet, wenn die Ergebnisse, nach der offiziellen Siegerehrung per Aushang angeschlagen und öffentlich gemacht sind.
4. Verhaltensvorschriften für Turniere: Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird (siehe auch Platzregel „Verhaltensrichtlinien“).
§ 10 Aussetzung des Spiels wegen Gefahr
Für die Aussetzung des Spiels gilt grundsätzlich Regel 5.7 der Golfregeln. Setzt die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr aus: Das Signal für die Aussetzung des Spiels ist ein langer Signalton einer Sirene. Die Wiederaufnahme des Spiels wird durch zwei kurze Signaltöne einer Sirene signalisiert.
§ 11 Gleiche Ergebnisse, Stechen
Soweit nicht besonders in der gültigen Ausschreibung zu einem Wettspiel vermerkt, gilt, dass bei gleicher Schlagzahl von Bewerbern wie folgt entschieden wird:
1. Die letzten bzw. schwere/ leichte 9, 6, 3, 2, 1 Löcher nach Vorgabenverteilungsschlüssel, bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los.
2. Bei einem Wettspiel über mehr als 18 Löcher werden zunächst die letzten 18 Löcher der einzelnen Runden herangezogen, bei weiterer Gleichheit wird wie unter Punkt 1 beschrieben fortgesetzt.
3. Bei Lochspielen findet unmittelbar im Anschluss an das Wettspiel ein Stechen nach „Sudden Death“ statt. Die Bahnen für das „Sudden Death“ werden durch die Spielleitung festgelegt.
§ 12 Ergebnisliste
Nach der Siegerehrung eines Wettspiels wird eine Ergebnisliste für einen Zeitraum von mindestens 48 Stunden am schwarzen Brett im Clubhaus oder auf der Webseite des Golfclubs veröffentlicht. Nach Ablauf der 48 Stunden ist ein Protest nicht mehr möglich.
§ 13 E-Carts und Caddies
Die Benutzung von E-Carts bei vorgabenwirksamen Turnieren ist nur im Zusammenhang eines des aktuellen Jahres gültigen Attestes gestattet; liegt kein gültiges Attest vor, entscheidet die Spielleitung; dies gilt auch bei dauerhaften gesundheitlichen Problemen der betreffenden Person. Das Attest ist somit jährlich immer zu erneuern und im Sekretariat einzureichen.
Nach Vollendung des 75. Lebensjahres, ist bei vorgabenwirksamen Turnieren kein Attest erfoderlich.
§ 14 Siegerehrung / Preise / Klasseneinteilung
Generell sollte jeder Teilnehmer aus Gründen der Verhaltensrichtlinien bis zur Siegerehrung bleiben.
Bei verderblichen Preisen behält sich die Spielleitung die Option einer anderweitigen Verwendung vor; alles Weitere ist der Einzelausschreibung zu entnehmen.
Die Anzahl und Einteilung der Klassen ergibt sich aus der Einzelausschreibung.
§ 15 Bilder und Videos
Die Fotos und Videos die während eines Wettspiels und der Siegerehrung gemacht werden, werden für Zwecke der Darstellung auf der Webseite, im Newsletter und in verschiedenen Golfclub Magazinen verwendet.
Ist die Darstellung in einem der vorher genannten Medien nicht gewünscht, muss dieses schriftlich im Sekretariat hinterlegt werden.
Der Vorstand des Golfclub Syke e.V.
Syke, den 02. April 2019