Für alle Turniere, die vom Golfclub Syke ausgeschrieben und veranstaltet werden, gelten die aktuellen DGV-Turnierbedingungen. Verweise auf Regeln beziehen sich – wenn nicht anders vermerkt – auf die jeweils gültigen offiziellen Golfregeln bzw. auf das Offizielle Handbuch zu den Golfregeln.
Platzregeln & Verhaltensvorschriften
Turniere im Golfclub Syke e.V.
Platzregeln
Gespielt wird nach offiziellen Golfregeln des R & A Rules Ltd. und den folgenden Platzregeln des GC Syke e.V.:
Unbewegliche Hemmnisse:
- Kieswege, Mulchwege und gepflasterte Wege sind unbewegliche Hemmnisse.
- Neuanpflanzungen (siehe Stützpfähle) sind unbewegliche Hemmnisse. Es muss Erleichterung in Anspruch genommen werden.
- Alle Brücken auf dem Platz sind unbewegliche Hemmnisse.
Bestandteile des Platzes:
- Mit künstlichen Grassoden hergestellte Bunkerwände
- Baumschutzmatten
Straflose Erleichterung wird nicht gewährt.
Penalty Areas:
- Das Betreten der Steine am Rand des Wassers in den Penalty Areas auf den Bahnen B18 und C26 ist nicht gestattet. Ein Verstoß gilt als schwerwiegendes Fehlverhalten (Regel 1.2a) und darf von der Spielleitung mit Disqualifikation geahndet werden.
Ausgrenzen:
- Die hintere Mauer des Teiches in der rot gekennzeichneten Penalty Area an Bahn B18 die Ausgrenze. Sie liegt komplett im Aus.
- Die öffentliche Straße (Bahn C20, C21) ist Aus. Ein Ball, der die Straße kreuzt, und auf der anderen Seite zum Liegen kommt, ist im Aus.
Ungewöhnlich beschaffener Boden / Boden in Ausbesserung:
Liegt ein Ball auf einem Wintergrün, auf das nicht gespielt wird, muss vollständige Erleichterung in Anspruch genommen werden.
Tierkot
Nach Wahl des Spielers darf Kot von Tieren (z.B. von Schwänen, Gänsen, Hunden, Füchsen, usw.) als loser hinderlicher Naturstoff, der nach Regel 15.1 entfernt werden darf, oder als Boden in Ausbesserung betrachtet werden, von dem Erleichterung nach Regel 16.1 gewährt wird. (Musterplatzregel F-12).
Zusätzliche Platzregeln:
Weitere Platzregeln sind in der Spiel- und Platzordnung des Golfclub Syke e.V. festgehalten.
Regel 1.2 – Verstoß gegen Verhaltensvorschriften
Sanktionen während des Turniers durch die Spielleitung
Ergänzend zu Regel 1.2a gilt:
Verhaltensvorschriften für Turniere des GC Syke
Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.
Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
- Mit dem Trolley zwischen Grün und daran angrenzendem Bunker hindurchzufahren* bzw. über das Vorgrün zu fahren. * (Ausgenommen ist das Grün/Bunker der Bahn C22)
- Einen Schläger zu werfen.
- Pitchmarken nicht auszubessern.
- Bunker nicht zu harken.
- Divots nicht zurückzulegen.
Strafe für Verstoß:
- Erster Verstoß – Ein Strafschlag
- Zweiter Verstoß – Grundstrafe
- Dritter Verstoß – Disqualifikation
Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
- Absichtlich ein Grün erheblich zu beschädigen.
- Wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten.
- Personen vorsätzlich zu gefährden.
Strafe für Verstoß – Disqualifikation
Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird von der Spielleitung verhängt, ggf. auch nach dem Turnier.
Syke, den 21. Mai 2024