Syke-Okel
Vorhersage für
Tiefsttemperatur
Höchsttemperatur
14°
Bewölkung
88% Stark bewölkt
Windstärke
3.67 m/s Schwache Brise
Wetterdaten von OpenWeather
Kurs A/B/C offen/9-Loch-Kurs C
Driving Range offen
Grüns Sommergrüns
E-Carts  Nicht erlaubt
TROLLEYS  ERLAUBT
Stand  19.03.2024; 08:35 Uhr
Webcam
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Kurs A/B/C offen/9-Loch-Kurs C
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Platzinfo

Spiel- und Platzordnung des Golfclub Syke e.V.

Für das Golfspiel auf unserer Anlage gelten die Regeln des R&A Rules Limited (R&A), die Platzregeln des GC Syke e.V. und alle Teile einer Ausschreibung des GC Syke e.V.

Als zusätzliche Platzregel gilt die nachfolgende Spiel- und Platzordnung

Golfspielen soll allen Spaß machen, deshalb sollte es für jeden Golfer eine Selbstverständlichkeit sein, sich entsprechend des „Spirit of the Game“ zu verhalten, die Spiel- und Platzordnung zu beachten und die Entscheidungen der Spielleitung und Platzaufsicht zu respektieren und zu befolgen.

Die Sicherheit der sich auf der Anlage befindlichen Personen hat höchste Priorität! Gegenseitige Rücksichtnahme (insbesondere gegenüber Anfängern) und Fairplay sind unverzichtbare Prinzipien des Golfsports. Der Platz ist unser wertvollster Besitz, daher sollte sich jeder Spieler verpflichtet fühlen, den Platz zu schonen.

Um all dies zu gewährleisten, hat der Vorstand des GC Syke e.V. für seine Mitglieder und
Gäste folgende zusätzliche Platzregel in einer Spiel- und Platzordnung festgelegt:

§ 1 Ranger (Platzaufsicht)

Die Ranger sind zuständig für das gesamte Areal des Golfplatzes, seiner Gebäude und Übungseinrichtungen. Sie dienen der Sicherstellung des Spielbetriebes durch Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung der nachfolgenden Regelungen. Die Ranger üben diese Tätigkeit ehrenamtlich aus. Daneben sind Pros und sämtliche Mitarbeiter des Golfclubs Syke e.V., Greenkeeper, Spielleiter und Vorstandsmitglieder des Golfclubs Syke befugt, Kontrollen durchzuführen sowie Weisungen zu erteilen, denen Folge zu leisten ist.

Die Namen der jeweils befugten Personen sind auf der Website und am Info-Board zu finden. Das Hausrecht wird durch den Vorstand ausgeübt. Die Ranger sowie die im vorgenannten Absatz bezeichneten Personen sind – sofern der Vorstand nicht persönlich anwesend ist – vom Vorstand autorisiert, Platzverweis für den Tag zu erteilen.

Bei vorsätzlichen oder besonderen groben Verstößen sowie im Wiederholungsfalle oder bei gesundheits- und lebensgefährlichen Verstößen wird der Vorstand über eine persönliche Platz-/Turniersperre befinden.

§ 2 Spielberechtigung

Spielberechtigt auf dem Golfplatz Syke e.V. sind

  • die Mitglieder des Golfclub Syke* ab einer Platzerlaubnis (PE)
  • die Mitglieder eines anderen Clubs mit einem HCPI 54 bzw. Platzerlaubnis (PE) und einem gültigen Greenfeeausweis
  • Gäste im Rahmen eines Golfturniers
  • Golfschüler des Golfclub Syke oder eines anderen Golfclubs in Begleitung eines Golflehrers des Golfclub Syke

*Das Spielrecht gilt nur, wenn der jeweilige Mitgliedsbeitrag gezahlt worden ist.

Alle Mitglieder des Golfclubs Syke haben ihr Bagtag als Ausweis ihrer Mitgliedschaft am Bag sichtbar zu tragen. Alle Greenfeespieler haben ihre Greenfeekarte sichtbar am Bag zu tragen.

Mitglieder mit einer 9-Loch-Startermitgliedschaft haben nur Spielrecht auf dem aktuellen 9-Loch Kurs des Tages (siehe §5), es sei denn sie entrichten ein zusätzliches Greenfee gemäß dem aktuell gültigen Tarif.

Das Spielrecht verliert, wer merklich alkoholisiert oder ansonsten außerstande ist, die für den Spielbetrieb unumgängliche Einhaltung von Sicherheits- und Verhaltensvorschriften zu befolgen. Der Spieler kann des Platzes verwiesen werden. Im Wettspiel kann die Strafe der Disqualifikation gem. Regel 1.2a (schwerwiegender Verstoß gegen die Verhaltensvorschriften) durch die Spielleitung verhängt werden.

§ 3 Gesperrter Platz

An Wettspieltagen ist der Platz gemäß den an der Infotafel/im Internet bekanntgegebenen Sperrzeiten vor und während des Wettspiels für nicht am Wettspiel beteiligte Golfer gesperrt.

Ist der Platz aus technischen oder wetterbedingten Gründen gesperrt oder nur teilweise bespielbar, ist jegliches Spielen auf den gesperrten Teilen des Platzes untersagt.

§ 4 Privatwettspiele und Gruppen

Alle im Sekretariat angemeldeten Privatwettspiele und Gruppen haben die Berechtigung, innerhalb der zugeteilten Startzeiten zu spielen. Für diese wird eine Sperrzeit eingerichtet, die einen störungsfreien Spielverlauf gewährleistet und von allen übrigen Spielern zu respektieren ist.

§ 5 Kurskombination und Bahnenreihenfolge

Während der Sommerzeit gibt es eine ausgewiesene 18-Loch- und 9-Loch- Kombination, die wöchentlich wechselt (AB/C, AC/B und BC/A). Die jeweils aktuelle Kurskombination ist auf der Infotafel am Clubhaus, in der Albatros-App sowie auf der Website zu finden.

Während der Winterzeit gibt es keine 18-Loch-Kurskombination, sondern 3 mal 9-Loch (A/B/C). Der Kurs für 9-Loch-Startermitglieder wird im Winter separat ausgewiesen.

Ein Start auf den zweiten 9-Loch der 18-Loch-Kombination ist grundsätzlich nicht erlaubt (außer bei Turnieren). Die Runde darf nur in der vorgegebenen Bahnenreihenfolge gespielt werden; „Bahnenhopping“ ist nicht erlaubt (Ausnahme: Golflehrer mit Schülern und Mannschaftsmitglieder im Training).

Ein Einfädeln in laufende Turniere (erster Flight hat eine gelbe Fahne und letzter Flight hat eine rote Fahne dabei) ist ebenfalls nicht gestattet.

§ 6 Startzeitenregelung

Die Buchung von Startzeiten ist für Mitglieder und Gäste zwei Tage im Voraus möglich. Ausnahmen gelten nur für Greenfeegruppen ab 6 Personen, für die auch weiter im Voraus Startzeiten gebucht werden können. An Sonn- und Feiertagen können Gäste jedoch grundsätzlich erst ab 14:00 Uhr eine Startzeit reservieren.

Während der Sommerzeit müssen im Zeitraum von 07:00 bis 17:00 Uhr Startzeiten reserviert werden. Jede reservierte Startzeit muss vor Antritt von jedem Spieler nochmal über die Albatros-App oder einen Chip-Schlüsselanhänger bestätigt werden müssen.

Nach 17:00 Uhr ist ein freies Spiel ohne Startzeit möglich, jedoch nur während der Sommerzeit (Ausnahmen wie z.B. bei Turnieren vorbehalten)! Dann gilt folgende Abschlagreihenfolge bzw. Vorrecht bei der Startreihenfolge:

  1. Turniere
  2. Privatwettspiele und Gruppen gem. §4
  3. Matchplays (nur von Montag bis Freitag, außer Feiertage); Spieler haben eine gelbe Fahne dabei
  4. Syker Golflehrer/Pro’s mit Schülern
  5. Wochentags haben 2er-Flights das Vorrecht gegenüber 3er- und 4er-Flights. An Wochenenden und Feiertagen sollte nur in 4er- oder 3er-Flights gespielt werden.
  6. Einzelspieler haben kein Abschlagsvorrecht und müssen sich entweder anderen Flights anschließen oder diese durchspielen lassen

Während der 3 mal 9-Loch-Kombination zur Winterzeit können keine zusammenhängenden bzw. 18-Loch-Startzeiten gebucht werden. Stattdessen müssen zwei einzelne Startzeiten gebucht werden.

§ 7 Zügiges Golfspielen / Durchspielen

Um allen Golfspielern auf der Runde ein ungehindertes Spiel zu ermöglichen, bitten wir um zügiges Spielen. Im Golfclub Syke ist für einen 4er-Flight bei einer 18-Loch-Runde (unabhängig von der Kurskombination), eine Spielzeit von 4 Stunden vorgesehen.

Es ist wichtig, sich immer an der Spielgeschwindigkeit des Vor-Flights bzw. nach vorne zu orientieren und unbedingt Anschluss zu halten. Wenn vermutet wird, dass ein Ball im Aus gelandet oder verloren gegangen sein könnte, sollte unbedingt ein provisorischer Ball gespielt werden. Wenn die Suche nach einem Ball länger als angemessen dauert, sollten nachfolgende Flights unverzüglich zum Durchspielen aufgefordert werden.

§ 8 Registrierte Privatrunde (RPR, ehemals EDS)

RPR-Runden können von Mitgliedern eines an den DGV angeschlossenen Golfclub und VcG Mitgliedern gespielt werden. Ein Spieler darf täglich nur eine RPR-Runde über 9 bzw. 18 Löcher spielen.

Die Spielerin/der Spieler muss sich zuvor im Clubsekretariat registrieren lassen und die Nenngebühr bezahlen. Die Zählkarte ist nach einer RPR-Runde unverzüglich im Sekretariat einzureichen. Für RPR-Runden gelten die Regularien des Deutschen Golfverbandes. Eine registrierte Privatrunde hat kein Vorrecht auf dem Golfplatz.

§ 9 Platzpflege

Ausgeschlagene Grasnarben (Divots) sind zurückzulegen und anzudrücken. Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes durch Herausschlagen von Grasnarben zu vermeiden, insbesondere auf dem Grün. Probeschwünge in Richtung anderer Spieler sind verboten!

Spuren in Bunkern sind sorgfältig zu beseitigen. Auf dem Grün verursachte Pitchmarken müssen ausgebessert werden. Jeder Spieler ist verpflichtet, eine Pitchgabel auf der Runde mitzuführen und damit die Pitchmarken auszubessern. E-Carts und Trolleys dürfen nicht über Vorgrüns, zwischen Bunkern und Grüns (Ausnahme: der Bereich zwischen Vorgrün und den Bunkern rechts an der Bahn 22), sowie über die Abschläge gefahren/gezogen werden.

Platz- und Mäharbeiten haben Vorrang. Auf die Sicherheit des Platzpflegeteams ist zu achten. Befindet sich ein Greenkeeper in Reichweite, darf der Ball nur geschlagen werden, wenn Sichtkontakt besteht und der Greenkeeper den Ball erkennbar erwartet.

Sofern Sommergrüns angespielt werden, gelten die Wintergrüns als falsches Grün Ausbesserung (es muss vollständige Erleichterung nach Regel 13.1f in Anspruch genommen werden).

§ 10 Kinder auf dem Golfplatz

Kinder unter 10 Jahren dürfen sich nur in Begleitung der Eltern oder von denen damit beauftragten Aufsichtspersonen auf dem Golfplatz bzw. den Übungsanlagen aufhalten. Die Aufsichtspersonen sind für die Sicherheit der Kinder und die Einhaltung der Etikette verantwortlich. Kinder unter 14 Jahren dürfen nicht am Steuer von E-Carts sitzen (Hinweis: Für Kinder am Steuer besteht kein Versicherungsschutz).

§ 11 Hunde

Auf dem Golfplatz sind Hunde bei Privatrunden wie folgt erlaubt:

  1. Der Hund ist vor jeder Runde beim Sekretariat anzumelden (nur zu unseren Öffnungszeiten möglich!). Dort sind dann auch 2 Kotbeutel nachzuweisen und eine Leine vorzuzeigen.
  2. Der Hund muss die ganze Zeit angeleint geführt werden.
  3. Der Hund verhält sich so, dass keine anderen Spieler auf dem Platz gestört werden; also kein Bellen auf dem Platz und den Übungsanlagen, kein Umreißen von Golftaschen oder Trolleys.
  4. Es ist nur ein Hund pro Flight zugelassen.
  5. Alle Flightpartner sind damit einverstanden.
  6. Bei einem Verstoß ist der Hund sofort vom Golfplatz zu entfernen.
  7. Kot ist von den Hundeführern sofort mit einem Kotbeutel zu entsorgen.

§ 12 Bekleidung

Beim Besuch unserer Golfanlage bitten wir um angemessene Bekleidung. Unter diesem Link haben wir einige Empfehlungen dazu bereitgestellt und freuen uns, wenn diese berücksichtigt werden.

§ 13 Benutzung der Anlagen und Einrichtungen, Haftung

Die Benutzung der gesamten Anlage und Einrichtungen sowie der Wanderwege erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden, die dem Benutzer entstehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Der Vorstand des Golfclub Syke e.V.
Syke, den 22. Mai 2023